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FeuilletonFrankfurt

Das Magazin für Kunst, Kultur & LebensArt

PETRA KAMMANN, HERAUSGEBERIN · www.feuilletonfrankfurt.de · GEGRÜNDET 2007 VON ERHARD METZ

Diskussions- und Benefiz-Abend der Frankfurter ZONTA-Clubs „Prostitution in Deutschland“

Deutschland – zum „Bordell Europas“ geworden?

Von Renate Feyerbacher

“Leicht beieinander wohnen die Gedanken,
Doch hart im Raume stossen sich die Sachen”

Friedrich Schiller, Wallenstein in: Wallensteins Tod, 2. Aufzug, 2. Auftritt

Die beiden Frankfurter ZONTA-Clubs – „ZONTA Club Frankfurt am Main“ und „ZONTA Club Frankfurt II Rhein-Main“ – hatten zu einem Diskussions- und Advocacy-Abend „Das geht uns alle an: Prostitution in Deutschland“ in die Weissfrauen Diakoniekirche eingeladen. Die beiden Club-Präsidentinnen Caroline Willeke und Heike Strelow führten in das Thema ein, das Grusswort sprach Esther Gebhardt, Vorsitzende des Vorstands des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt am Main. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft der hessischen Ministerin der Justiz Eva Kühne-Hörmann, die Justiz-Staatssekretär Thomas Metz zu einem Grundsatzreferat entsandt hatte. Der Abend wurde von Christoph Baierl und seiner Band aus Regensburg musikalisch untermalt.

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Die Präsidentinnen der Frankfurter Clubs:
↑ Heike Strelow (ZONTA Club Frankfurt II Rhein-Main) und ↓ Caroline Willeke (ZONTA Club Frankfurt am Main)

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„Prostitution in Deutschland“ – ein unerschöpfliches Thema, ein „Fass ohne Boden“, das mit dem Problemkreis Menschenhandel und damit der „Zwangsprostitution“ zweifellos in Zusammenhang steht, aber an diesem Abend etwas übergewichtig zum Tragen kam. Dazu trug auch die Moderation der Publizistin, Filmemacherin und Menschenrechtsaktivistin Inge Bell bei, die mit vier Jahren aus Rumänien nach Deutschland kam. Für ihr Engagement im Kampf gegen Missbrauch und Handel mit wehrlosen Frauen und Mädchen auf dem Balkan wurde sie mehrfach ausgezeichnet. Das Thema „Zwangsprostitution“ wäre ein eigenes, vielleicht das eigentliche Thema gewesen. Die Verquickung der aktuell diskutierten Novellierungsansätze zum derzeit geltenden Prostitutionsgesetz, die von „Sexarbeiterinnen“, die auch im Publikum vertreten waren, heftig kritisiert werden, gestaltete sich schwierig.

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Grusswort: Esther Gebhardt, Vorsitzende des Vorstands des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt am Main

Die Debatte wird von der Frage bestimmt, ob Deutschland seit dem von der damaligen Regierungskoalition im zweiten Kabinett Schröder auf den Weg gebrachten Prostitutionsgesetz, das zum Jahresbeginn 2002 in Kraft trat und dessen Ziel es ist, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern, zum „Bordell Europas“ verkam. Ist es ein Gesetzestext, den „Zuhälter geschrieben“ haben, wie Kritiker behaupten? Statt die Frauen aus den Fängen von Kriminellen zu befreien, so deren Auffassung, sei Deutschland zum Einwanderungsland für Freier und Prostituierte aus ganz Europa geworden. Derzeit arbeitet die schwarz-rote Regierungskoalition an der Novellierung des Gesetzes, was die Prostituierten und deren Interessenvertretung aufbringt.

Den Vorarbeiten zu einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Hause des SPD-Bundesministers Heiko Maas war die Zusammensetzung des Podiums geschuldet: Gegenüber standen sich Helga Tauch, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg des Vereins SOLWODI („SOLidarity with WOmen in DIstress“ – Solidarität mit Frauen in Not) Deutschland, die in Vertretung der Gründerin Lea Ackermann nach Frankfurt gekommen war; Kriminalhauptkommissar Jürgen Benz vom Polizeipräsidium Frankfurt; Juanita Henning vom Verein Doña Carmen, der sich für die sozialen und politischen Rechte von Frauen einsetzt, die in der Prostitution arbeiten; Fabienne Zwankhuizen, Diplom-Sozialarbeiterin bei der Frankfurter Organisation TAMARA, einer Einrichtung des Diakonischen Werks und des Evangelischen Vereins für Innere Mission Frankfurt am Main. TAMARA berät Frauen, die als Prostituierte arbeiten, die sich verändern wollen, die aussteigen wollen. „Achtung statt Ächtung“ ist die Maxime der Organisation, der auch der Erlös des Abends zugute kommt.

Täglich suchen in Deutschland etwa 1,2 Millionen Männer eine Prostituierte auf. Der Jahresumsatz soll bei rund 15 Milliarden Euro jährlich liegen. Den höchsten Anteil hat die heterosexuelle Prostitution. Um die 400.000 Sexarbeiter, hauptsächlich Frauen, gibt es, so schätzt die Bundesregierung, in Deutschland. Die Hälfte davon sollen Migrantinnen sein, die zeitweise legal hier leben und auch wieder Deutschland verlassen. Mit ihren Einnahmen unterstützen sie oft ihre bitterarmen Familien in den Heimatländern. Hinzu soll eine beachtliche Dunkelziffer kommen.

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Juanita Henning von Doña Carmen mit der Moderatorin Inge Bell

Laut Untersuchung der Vereinten Nationen werden aber in Europa um die 500.000 Frauen und Mädchen meist aus osteuropäischen Ländern verschleppt, misshandelt und zur Prostitution gezwungen. Der Jahresumsatz dieser illegalen, kriminellen Prostitutions-Sparte soll 10 Milliarden Euro betragen (Organised Crime Report 2004). Manfred Paulus, jahrzehntelang Leiter einer Kriminalinspektion in Ulm und von der EU als Experte in die sogenannten Rekrutierungsländer geschickt, behauptet, die organisierte Kriminalität habe das Gewerbe fest im Griff.

Die Diskussion ist kontrovers – wie auch an diesem Abend – , auch über die Forderung, die Prostitution zu verbieten, so wie es in Schweden und Norwegen der Fall ist. In Schweden, aber auch in Norwegen wird nicht der Verkauf, sondern der Kauf von Sex bestraft – Freierbestrafung. Die Situation der Sexarbeiterinnen hat sich jedoch dadurch nicht verbessert. Zwar ist die sichtbare Strassenprostitution in Schweden zurückgegangen, aber jetzt würden die Geschäfte per Internet und Telefon abgewickelt, so berichtet eine zuständige Mitarbeiterin im Sozialamt der Stadt Stockholm: „So arbeiten kriminelle Organisationen heute zum Teil, und dadurch gibt es jetzt mehr ausländische Prostituierte: aus Russland, Rumänien, Estland, Lettland und Litauen“ (Süddeutschen Zeitung vom 17. Mai 2010). Viel geändert hat sich also im Norden nichts durch ein Prostitutionsverbot.

Wo Prostitution als ‚Gewalt gegen Frauen‘ definiert wird, wird eine ganze Reihe von Erfahrungen, Menschen und Lebensrealitäten pauschal ausgeklammert und als nicht-existent erklärt – und zwar per Gesetz“ („Die Wahrheit über das ‚Nordische‘ und ‚Schwedische‘ Modell“, Artikel vom 1. Juli 2014 aus dem kritischen Magazin „menschenhandel heute“).

SOLWODI, die Beratungsstelle für ausländische Frauen und Mädchen, die nicht zur Expertenanhörung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, eingeladen war und dagegen protestiert hatte, hatte für den ZONTA-Abend ein Papier ausgearbeitet „Mach den Schluss-Strich! Kein Sexkauf in Deutschland“. Wie andere Organisationen, zum Beispiel auch Terre Des Femmes, plädiert sie für das „Nordische“ Modell, das es allerdings nur in Schweden und Norwegen gibt. Übrigens: die katholische Frauenorganisation unterstützt den Ruf nach dem „Nordischen“ Modell nicht.

Das Papier der Organisation verweist weniger auf ihre grandiose Arbeit, die nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland für hilfesuchende Frauen und Mädchen vorbildlich ist. Sie ist Anlaufstelle bei Zwangsprostitution und Menschenhandel, bei Zwangsehe oder Bedrohung durch „Ehrenmord“, bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft, bei Ausbeutungssituationen, bei Aufenthalts- und Integrationsproblemen, bei juristischen Problemen (z. B. Sorgerecht) und bei allen Problemen, die für Frauen nicht alleine lösbar sind. Prostitution verstösst grundsätzlich gegen die Menschenwürde und ist somit menschen- und insbesondere frauenverachtend“, so steht es im Papier von SOLWODI für den ZONTA-Abend.

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Helga Tauch von SOLWODI mit der Moderatorin Inge Bell

Die anwesenden Frauen des Gewerbes fühlten sich provoziert und vermittelten dagegen den Eindruck von absoluter Normalität ihres Berufes. Frauen- und menschenverachtend sehen sie diesen Beruf nicht.

Dennoch bleibt die Frage: Ist Sexarbeiterin ein erstrebenswerter Beruf, ein Beruf wie jeder andere? Ein Zwischenruf: „Es ist ein Job einfach wider die Natur“.

Eine Forschergruppe um den renommierten Psychiater Wulf Rössler von der Universität Zürich hat herausgefunden, dass die Hälfte der 200 befragten Sexarbeiterinnen in und um Zürich psychische Störungen aufweisen, davon erfüllten 30 Prozent sogar die Kriterien für eine Depression und 34 Prozent für eine Angststörung. Sein Fazit: es habe sich gezeigt, dass soziale Unterstützung das Risiko für psychische Störungen reduziere.

Eine Ärztin aus einer ZONTA-Gruppe stellte in der Diskussion die Freiwilligkeit der Frauen infrage: „Es ist immer ein Notschrei“.

Es bleibt die Frage: Wieviel Freiwilligkeit bestimmt den Entschluss eines Mädchens oder einer Frau, Sexarbeiterin zu werden?

Die Mitarbeiterinnen von TAMARA sehen die gesellschaftliche Realität und beraten die Frauen. Sie gehen in Schulklassen, Kirchen und Universitäten und versuchen durch Aufklärung und gezielte Information, Vorurteile abzubauen und die Menschen für die besondere Lebens- und Arbeitssituation von Prostituierten zu sensibilisieren. Akzeptanz der Frauen ist das Ziel von TAMARA. Oft seien die Frauen nicht krankenversichert, sagte Fabienne Zwankhuizen, weil sie sich als Selbstständige versichern müssten, und das ist teuer. Sie forderte eine Verbesserung der steuerrechtlichen Situation. Jeden Tag müsse eine Frau dafür eine Summe an den Bordellbetreiber abgeben, ohne dass gesichert sei, dass das Geld beim Finanzamt landet. Wenn ein Verbot von Prostitution die Frauen wieder in die Illegalität zwänge, dann gebe es keinen Schutz mehr für die Frauen.

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Fabienne Zwankhuizen von TAMARA

Die Mitarbeiterinnen von TAMARA begrüssen im Grundsatz die Aktivitäten der Regierung, gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel vorzugehen. Allerdings lehnen sie zum Beispiel die Anmeldepflicht für jede Prostituierte ab (Stichwort „Hurenregister“). Die alleinerziehende Mutter oder die Studentin, die sich Geld dazuverdienten, um über die Runden zu kommen, könnten später dadurch in grosse Schwierigkeiten geraten. In Anbetracht der Situation eines „gläsernen Bürgers“ sei das durchaus zu befürchten.

Zwangsregistrierung von Sexarbeiterinnen! Nicht mit uns, Frau Schwesig!“ steht auf dem Flugblatt, das ein Mann im Namen von Juanita Henning von Doña Carmen verteilte. Sie hat kein Vertrauen zur Polizei. Kritisiert wird auch die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Sie wird als Hebel zur Drosselung von Prostitution angesehen. Vehement verteidigt Frau Henning auch das Einstiegsalter von 18 Jahren. Jüngere Frauen sind das bessere Geschäft für Zuhälter.

Und wie sieht es aus mit der Kondompflicht, die diskutiert wird? Es ist zu bedenken, AIDS ist keineswegs eine besiegte Krankheit; und die Infektionskrankheit Syphilis hat seit einigen Jahren laut Robert Koch-Institut wieder zugenommen.

Sind Flatrate-Sex, bei dem für einen Fix-Betrag eine Frau mehrmals zur Verfügung stehen muss oder mehrere Frauen im Angebot sind, oder Gang-Bang-Partys, wo eine Frau mehreren Männern oral, vaginal und anal zur Verfügung stehen muss, wirklich eine so erfreuliche Sache, wie die Branche behauptet? Auch dieses Verbot ist in der Diskussion um eine Novellierung des Gesetzes.

Bei der grossen Zahl täglicher Freier bleibt die Frage, was geschieht, wenn die Prostiturion komplett verboten würde? Die Frauen gingen in die Illegalität und hätten noch weniger Schutz. Es ist zu vermuten, dass Frauen dann mehr kriminellen Übergriffen ausgesetzt wären.

Ein gelungener, mutiger ZONTA-Abend, der knallhart die Positionen offenbarte, die es zu dem Themenspektrum gibt und der dazu beitrug, sich mit ihnen auseinanderzusetzen.

Fotos: FeuilletonFrankfurt

 

ANHANG

Entschließung des Bundesrates – Massnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst (Link):

Entschließung des Bundesrates – Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

 

DIE DERZEITIGE RECHTSLAGE

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz), Fassung ab 1. 1. 2002

§ 1

Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

§ 2

Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.

§ 3

Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts nicht entgegen.

Aus dem entsprechend geänderten Strafgesetzbuch, Fassung ab 1. 1. 2002

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

§ 180a Ausbeutung von Prostituierten

(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

§ 181a Zuhälterei

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,

und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

§ 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn

1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3. der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.

(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer

1. eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
2. sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

 

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