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FeuilletonFrankfurt

Das Magazin für Kunst, Kultur & LebensArt

PETRA KAMMANN, HERAUSGEBERIN · www.feuilletonfrankfurt.de · GEGRÜNDET 2007 VON ERHARD METZ

Grenzen des Stampfens

Von Hans-Burkhardt Steck
Rechtsanwalt, Diplom-Soziologe

Wenn uns Frankfurtern das Gefühl des wohligen Verachtens nicht so völlig persönlichkeitsfremd wäre – keiner von uns kennt es -, in Sachen Grossflughafen der Hauptstadt aller Grosssprecher könnte man der Versuchung erliegen. Aber ach – ob man damit nicht doch ein kleines bisschen schief läge?

Verständlicherweise schmeissen die Berliner die von uns geschnorrte Finanzausgleichsknete für eine ganz tolle Idee aus dem Fenster. Ein vierter Flughafen wird einfach gebraucht. Und ein Grossflughafen muss es schon sein. Man ist schliesslich wer.

Und wer, wenn nicht der Berliner, schafft das noch nicht dagewesene: Da wächst nichts, da entwickelt sich nichts, da wird nichts an- und ausgebaut, da wird aus dem Boden gestampft. Wär doch gelacht, wenn wir das nicht könnten.

Aba ob det man jut jeht?

Lassen wir mal alles Politische und Technische beiseite, davon vastehn wa nuscht. Es gibt ja noch andere Tücken. Zum Beispiel die rechtliche Seite. Und die hat’s auch ganz schön in sich. Stellen wir uns doch nur mal vor, was es allein für zivilrechtliche Vertragsverhältnisse geben könnte. Nicht in Berlin, einfach im Kopf. Die Zahlen sind ausgedacht. Aber nicht unspannend:

Mal angenommen, es gäbe 500 Läden, Lokale, Dienstleister etc. im Super-Grossflughafen, dann hätten wir schon mal 500 Pachtverträge. Je Unternehmen rechnen wir mal fünf Mitarbeiter, das gibt 2.500 Arbeitsverträge. Und jeder Laden hat zum Beispiel zehn Dauerlieferanten, das macht 5.000 Lieferverträge.

Wenn 100 Fluggesellschaften mitmachen, sind das 100 Nutzungsverträge und bei jeweils nur 50 örtlichen Mitarbeitern nicht weniger als 5.000 weitere Arbeitsverträge. Der Flughafengesellschaft selbst gönnen wir mal 5.000 Mitarbeiter, und die schlagen sich mit Grundstückskaufverträgen, Überflugsrechten, Materiallieferungen und unendlich vielen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen rum. Geben wir jedem im Schnitt nur lächerliche zehn Vorgänge, dann sind wir schon bei weiteren 50.000 Rechtsverhältnissen.

Jetzt befinden sich diese Pächter und Nutzer des tollen Grossflughafens aber nicht nur in ausdrücklich geschlossenen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen, sondern auch in gesetzlichen Schuldverhältnissen aus dem Zivilrecht, so beispielsweise nachbarrechtlicher Art. Sie können sich über Konkurrenz, Krach, Gerüche, zu viel oder zu wenig Licht und was auch sonst immer mit ihren Nachbarn herumkloppen. Das gibt bestimmt noch einmal fünf Rechtsprobleme pro Laden und damit weitere 2.500 zivilrechtliche Nebenkriegsschauplätze, in die die Pächter den Betreiber des Flughafens sicherlich mit Wonne hineinziehen. Natürlich haben diese Pächter auch noch ihre eigenen zivilrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise ihre Bankverträge, ihre Gesellschaftsverträge, Leasing von Fahrzeugen und Einrichtungen, Verträge mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und so weiter und so fort. Auch damit werden sie mit Begeisterung den Betreiber behelligen. Geben wir jedem Geschäft nur acht solcher Fälle, dann sind das immerhin 4.000.

Sollte sich die Eröffnung des Prima-Riesenflughafens wider Erwarten verzögern, wollen die Pächter natürlich Schadensersatz, und zwar alle 500. Natürlich gibt es noch unendlich viele zivilrechtliche Streitigkeiten, die uns jetzt nicht einfallen, bei diesen Grössenordnungen bestimmt nicht weniger als 25.000, womit wir bei sage und schreibe 100.100 Zivilsachen wären. Und die hängen alle irgendwie miteinander zusammen.

Aber das ist, wie gesagt, nur die zivilrechtliche Seite, und auch von der nur ein Ausschnitt. Jeder Betrieb, erst recht so ein Original-Hauptstadt-Riesen-Super-Betrieb, ist in eine Unzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften verstrickt. Weil es sich um einen Flughafen handelt, sind die speziellen Vorschriften über den Luftverkehr ebenso zu beachten wie die über den Strassenverkehr und die Eisenbahn, der Personenbeförderung und Fracht, vor allen Dingen aber das Luftfahrtsicherheitsgesetz, dass bei allen Dingen, die auf dem Flughafen passieren oder nicht passieren, mit bedacht werden muss. Von den unzähligen Bauvorschriften, vom Arbeitsschutz, vom äusserst verzwickten Ausschreibungsrecht, vom Recht der beteiligten Bundesländer, vom Bundesrecht, von zahllosen unübersichtlichen europäischen Vorschriften ganz zu schweigen. Zu all diesen wunderbaren Gesetzen kommt noch die teilweise widersprüchliche Rechtsprechung – es ist schlechterdings unvorstellbar, mit welcher überbordenden Fülle allein an Rechtsangelegenheiten und Rechtsproblemen das Supermann-Trio Platzi, Wowi und Ramsi fertig werden müsste. Das Wort Steuerrecht mag man nicht mal denken. Und bei alledem kann man sich auch noch ordentlich strafbar machen.

Dazu kommen die technischen und politischen Probleme, vor allen Dingen aber auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Schliesslich steht der kommende Weltflughafen in scharfer Konkurrenz zu anderen und muss wirtschaftlich arbeiten, sonst hat das alles keinen Sinn. Das ist eben der Unterschied zu gelungenen Grossprojekten wie der Mondlandung oder dem Bau der Pyramiden. Oder der Chinesischen Mauer.

Was lernt uns das? Alles hat seine Grenzen, nur die menschliche Hybris nicht. Die wird niemals zugeben, dass man nicht alles aus dem Boden stampfen kann.

 

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