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FeuilletonFrankfurt

Das Magazin für Kunst, Kultur & LebensArt

PETRA KAMMANN, HERAUSGEBERIN · www.feuilletonfrankfurt.de · GEGRÜNDET 2007 VON ERHARD METZ

Dreikönigstag 2013

Seit Tagen sind die Sternsinger unterwegs und schreiben an die Haustüren der katholischen Gläubigen den Segenswunsch C + M + B, das Kürzel für „Christus mansionem benedicat“ und nicht für die Namen der „Könige“, der „Magier“ und Sterndeuter, der Weisen aus dem Morgenland Caspar, Melchior, Balthasar, wie viele meinen. Eine schöne Tradition, bei der zugleich für wohltätige Zwecke gesammelt wird.

Die im Evangelium des Matthäus beschriebene Ankunft der „Könige“, die das neugeborene Kind anbeten, zählt zu den bekannten Motiven im Bereich der christlich-abendländischen Malerei.

Sandro Botticelli (1445 bis 1510), Anbetung der Heiligen Drei Könige (Zanobi-Altar, 1475), Tempera auf Holz, 111 x 134 cm, Florenz, Galleria degli Uffizi (Bildnachweis: wikimedia commons)

Ein kirchlicher Feiertag also, der derzeit als verkaufsoffener dem rüden hemmungslosen Kommerz ausgeliefert werden soll und wird, beispielsweise in dem schrecklichen Einkaufszentrum „Loop5“ im hessischen Weiterstadt. Die „Allianz für einen freien Sonntag“ von Kirchen und Gewerkschaften hält dieses Gebaren im Blick auf das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) für „offensichtlich rechtswidrig“. Das Verwaltungsgericht Darmstadt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel haben aus formalen Gründen Eilanträge gegen den dreiköniglichen Kommerzbetrieb abgewiesen. Nun soll eine Normenkontrollklage Licht in dieses dunkle Kapitel neuester hessischer Rechtsprechung bringen. Anders als Weiterstadt hat Sulzbach bei Frankfurt am Main den geplanten dreiköniglichen Verkaufsrummel im Main-Taunus-Zentrum abgesagt – Respekt und Chapeau!

 

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