home

FeuilletonFrankfurt

Das Magazin für Kunst, Kultur & LebensArt

PETRA KAMMANN, HERAUSGEBERIN · www.feuilletonfrankfurt.de · GEGRÜNDET 2007 VON ERHARD METZ

Gesetzgebungswahnsinn

„§ 20 Absatz 2 1. Halbsatz und Absatz 3 Satz 1, § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative, jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 2954), § 20 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24. März 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 558), § 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alternative in Verbindung mit § 74 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 416), jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 1706), sowie die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 und § 20 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch vom 1. September 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 2718), vom 20. Juli 2006 (Bundesgesetzblatt I Seite 1702), vom 18. Juni 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1139), vom 26. Juni 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 1102) und vom 17. Juni 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 1342) sind mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar.“

So lautet der erste Absatz des gestrigen richtungweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es dem (damals rot/grünen bzw. später schwarz/roten) Gesetzgeber erneut eine schallende Ohrfeige verpasst. Das Gericht musste die von ihm als verfassungswidrig verworfenen Regelungen in dieser monströsen Weise exakt zitieren.

An diesem traurigen Beispiel gesetzgeberischen Wahnsinns ist, liebe Leserinnen und Leser, nicht das Gericht schuld, sondern es sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die solche Machwerke beschliessen. Fragen Sie doch bitte einmal die Abgeordneten Ihres Wahlkreises, in dem Sie wohnen, ob sie diesen Verbalunsinn im Ernst verstehen, über den sie ja damals vielleicht selbst abgestimmt haben.

Wundern Sie sich eigentlich darüber, liebe Leserinnen und Leser, dass trotz aller Gesetzgebung das eine oder andere in diesem schönen Land dennoch funktioniert? Wir auch!

§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§


Comments are closed.